AGB
Die Firma KImirAI GmbH, Marienkirche 3, 53757 Sankt Augustin, (nachfolgend KImirAI genannt) schließt Verträge zum Einsatz des KI Software-Tools KIMI nur zu den folgenden Bedingungen.
1. Vertragsgegenstand
1.1 KImirAI stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrags KIMI im Wege des Software-as-a-Service (SaaS) in der jeweils aktuellen Version im Umfang des vom Kunden akzeptierten Angebots zum im Angebot definierten Remote Zugriff auf IT-Systeme beim Kunden entgeltlich zur Verfügung. KImirAI stellt dem Kunden hierfür in der gemäß Angebot benötigten Anzahl individualisierte Interface Sticks zur Verfügung, die es KImirAI erlauben, KIMI mit dem IT-System des Kunden zum Einsatz gemäß Satz 1 zu verbinden.
1.2 Ist im Rahmen des Einsatzes von KIMI auch die Nutzung von Serverspeicher durch KImirAI vorgesehen, so stellt KImirAI dem Kunden diesen auf einer mandantenspezifischen Instanz auf einem in Deutschland ansässigen Server zur Verfügung. Der Serverspeicher dient der Speicherung der von KIMI im Einsatz beim Kunden generieten Daten. Diese Daten werden turnusmäßig von KImirAI zur Nutzung im Zusammenhang mit KIMI gesichert.
1.3 Die zugesicherte Verfügbarkeit von KIMI beträgt 99 % der Angebotszeit im Jahresmittel. Die zulässige Nicht-Verfügbarkeit der Angebotszeit von 1 % pro Jahr steht nur für ungeplante Ausfälle zur Verfügung. Ausgenommen von der 99 %igen Verfügbarkeit sind geplante und soweit möglich angekündigte Unterbrechungen für notwendige Wartungen, Updates und Reparaturen unter folgenden Voraussetzungen:
-
Die Unterbrechung übersteigt nicht mehr als eine Wartung je Monat im Monatsmittel (gerechnet auf zwölf Monate) und hält sich im Rahmen des Üblichen, wobei ausschließlich solche Wartungen gewertet werden, die zu einer signifikanten Nutzungsbeeinträchtigung von KIMI führen.
-
Die Unterbrechung erfolgt nicht zwischen 9:00 und 18:00 Uhr. Unterbrechungen zwischen 9:00 und 18:00 Uhr bedürfen der vorherigen Genehmigung des Kunden in Textform bzw. schriftlich, wobei diese Genehmigung nur unter einem wichtigen Grund verweigert werden darf. Äußert sich der Kunde nicht innerhalb von 48 Stunden auf eine Anfrage von KImirAI gilt die Zustimmung als erteilt.
-
Die Unterbrechung dauert nicht länger als 3 Stunden. Längere Unterbrechungen bedürfen der vorherigen Genehmigung des Kunden in Textform, wobei diese Genehmigung nur unter einem wichtigen Grund verweigert werden darf. Äußert sich der Kunde nicht innerhalb von 48 Stunden auf eine Anfrage von KImirAI gilt die Zustimmung als erteilt.
-
Die Unterbrechung ist nicht ausschließlich auf eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten von KImirAI zurückzuführen.
1.4 Zusätzlich bietet KImirAI eine Telefon-KI-Lösung als SaaS-Leistung an. Diese KI-basierte Telefonlösung unterstützt Kunden bei automatisierten Telefonanfragen und Anrufweiterleitungen. Die Nutzung der Telefon-KI erfolgt auf Grundlage der in Anlage 1 definierten Abrechnungsmodalitäten.
2. Dienstleistungen
2.1 KImirAI erbringt auf Wunsch des Kunden zur Vorbereitung, Einrichtung und im Rahmen des Einsatzes von KIMI Beratungsleistungen gegenüber dem Kunden. Derartige Dienstleistungen sind vom Kunden unabhängig von der vereinbarten Vergütung für den SaaS Einsatz von KIMI zu vergüten. Ist eine Vergütung dieser Dienstleistungen zwischen den Parteien im Rahmen der angenommenen SaaS Angebots nicht geregelt, sind die Dienstleistungen nach Stunde zu den Stundensätzen von KImirAI in Anlage 1 zu vergüten.
2.2 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Beratungsleistungen, vielmehr beschränken sich die Nebenpflichten zu der SaaS Pflicht gemäß Punkt 1. auf die Nebenpflichten gemäß Punkt 3.3.
3. Pflichten von KImirAI
3.1 KImirAI entwickelt KIMI laufend weiter und wird sie durch laufende Updates und Upgrades verbessern. Der Kunde hat keinen Anspruch auf konkrete Änderungen, Anpassungen oder Verbesserungen. Die Updates und Upgrades stehen dem Kunden entsprechend dem von ihm akzeptierten Angebot und den Regelungen in Punkt 1. zur Verfügung.
3.2 KImirAI verpflichtet sich zur Datensicherheit im Umfang des Standes der Technik. Hierzu wird derzeit beim aktuellen Stand der Technik die Kommunikation zwischen dem Kunden-Server und KIMI über eine SSL-verschlüsselte Internetverbindung erbracht. Weitere Regelungen zur Datensicherheit finden sich in der von den Parteien ggf. noch separat abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
3.3 KImirAI steht dem Kunden gegen Entgelt für Fragen zur Funktionsweise und/oder Änderungen/Konfigurationen an KIMI fachlich qualifiziert telefonisch und/oder per E-Mail Mo – Do zwischen 09:00 und 14:00 Uhr zur Verfügung.
4. Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, KImirAI zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Zugang zu seiner im Rahmen des Auftrags zur Verfügung zu stellenden IT-Infrastruktur im Zweifel mittels überlassener Interface Sticks (Punkt 1.1) zu gewähren. Ist der Zugang aus vom Kunden zumindest auch verschuldeten Gründe nicht möglich, entfällt damit nicht die Pflicht zur Zahlung der vertraglichen Vergütung.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, den etwaigen Verlust eines Interface Sticks KImirAI umgehend zumindest in Textform anzuzeigen. KImirAI ist berechtigt, den Verlust vor Ort beim Kunden zu prüfen (Zugang in die Geschäftsräume des Kunden) und die Überlassung eines weiteren Interface Sticks von der Zahlung einer Wiederbeschaffungsgebühr abhängig zu machen. Die Wiederbeschaffungsgebühr bei einem Interface Stick Verlust aufgrund Brands oder Diebstahls beträgt bei Vorlage des bestätigenden Polizeiberichts 250,00 € je Interface Stick. Die Geltendmachung einer Wiederbeschaffungsgebühr berechtigt den Kunden nicht zu einer Kündigung aus wichtigem Grund.
4.3. Interface Sticks sind so aufzubewahren, dass Dritte hierzu keinen Zugang haben. Der Kunde haftet gegenüber KImirAI im Falle eines Verstoßes für den missbräuchlichen Zugang mittels Interface Stick durch Dritte bzw. stellt KImirAI von Ansprüchen Dritter frei.
4.4. Unbeschadet der Verpflichtung von KImirAI zur Datensicherung der bei ihr gespeicherten Kundendaten ist der Kunde selbst für die Pflege und regelmäßige Sicherung seiner im Rahmen des Einsatzes von KIMI bearbeiteten Daten und Informationen verantwortlich. KImirAI bietet hierzu im Falle der Vereinbarung der zur Verfügungstellung von Serverplatz (Punkt 1.2) den Export der auf dem Server hinterlegten Daten in gängigen Formaten zur Datenspeicherung beim Kunden an.
5. Vergütung
5.1 Die Vergütung für die Nutzung von KIMI richtet sich nach dem Angebot von KImirAI. Fehlt es an einer Regelung gilt die Vergütung gemäß Preisliste von KImirAI in Anlage 1 als vereinbart.
5.2 Der Support gemäß Punkt 3.3 erfolgt in den ersten 30 Tagen des Vertrags ohne weitere Vergütung und ist danach zu den Vergütungssätzen gemäß Anlage 1 zu vergüten.
5.3 Die Vergütung für die Nutzung der Telefon-KI erfolgt gemäß den Konditionen in Anlage 1.
5.4 Die Vergütungen aus Rechtsverhältnissen der Parteien verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
5.5 Die Vergütung für den Einsatz von KIMI ist, wenn nichts Gegenteiliges im Angebot vereinbart ist, erstmalig mit dem Vertragsschluss für das laufende Vertragsjahr und in der Folge jeweils zum Anfang für das jeweilige Vertragsjahr fällig.
6. Nutzungsrechte
6.1 Die vom Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten und zur Bearbeitung durch KIMI zur Verfügung gestellten Inhalte können urheberrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt KImirAI zum Einsatz von KIMI hiermit das einfache Recht ein, die auf der Kunden IT abgelegten Inhalte bei Abfragen durch KIMI dieser zugänglich zu machen und sie insbesondere bearbeiten, ggf. vervielfältigen und übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu dürfen. Der Kunde stellt KImirAI hinsichtlich der Nutzung der Inhalte von jeglicher Haftung gegenüber Ansprüchen Dritter frei.
7. Geheimhaltung
7.1 KImirAI verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden erlangter Kenntnisse einschließlich denjenigen, die im Rahmen des Einsatzes von KIMI erlagt werden.
7.2 Der Kunde verpflichtet sich zum sorgsamen und gesetzmäßigen Umgang mit allen sensiblen bzw. persönlichen Daten auf dem von KImirAI zur Verfügung gestellten Server.
7.3 Die Parteien werden dafür Sorge tragen, dass ihre Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder sonstige Personen, die Zugang zu Informationen haben, derselben Vertraulichkeitspflicht unterliegen, wie sie hier niedergelegt ist.
8. Haftung
8.1 KImirAI haftet für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten in Höhe des vorhersehbaren Schadens. Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Anzeigen, auf Webpräsenzen und Dokumentationen stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Zur Zusicherung einer Eigenschaft bedarf es einer schriftlichen, von beiden Vertragsparteien unterzeichneten Vereinbarung.
8.2 Die Haftung für anfängliches Unvermögen und das Verschulden von Erfüllungsgehilfen wird auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen eines Remote SaaS Zugriffs und damit im Zusammenhang stehenden Leistungen typischerweise gerechnet werden muss.
8.3 Für leichte Fahrlässigkeit haftet KImirAI nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht findet die Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen nach Punkt 8.2 Anwendung.
8.4 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
8.5 KImirAI haftet nicht für die Verfügbarkeit von von Dritten gehaltenen Kommunikationswegen zum Einsatz und Datentransfer bei der Nutzung von KIMI.
8.6 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten von KImirAI.
9. Laufzeit und Kündigung
9.1 Der Vertrag zum Einsatz von KIMI beginnt, wenn im Angebot nichts Abweichendes vorgesehen ist, mit der Annahme des Angebots durch den Kunden bzw. des hierin genannten Anfangsdatums zu laufen und hat eine Laufzeit vom 12 Monaten. Ist im Vertrag kein Anfangsdatum genannt bzw. das Anfangsdatum ist nicht der 1. eines Monats, beginnt der Vertrag mit dem 1. des Folgemonats zu laufen und hat von da an eine Laufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um 12 Monate, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
9.2 Zum Ende des Vertrags ist KImirAI im Falle einer Serverplatzmiete gemäß Punkt 1.2 verpflichtet, die gespeicherten Daten des Kunden in strukturierten, klaren, dokumentierten, maschinenlesbaren Formaten mittlerer Komplexität, welches dem dann aktuellen Stand der Technik entspricht, über eine Exportmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung der Daten in einem von ihm bzw. von einem Dritten für ihn benannten Format.
9.3 Zum Ende des Vertrags ist der Kunde zur Herausgabe gewährter Interface Sticks verpflichtet (Zugang bei KImirAI). Die Wiederbeschaffungsgebühr bei Verlust eines Interface Stick beträgt zum Ende der Vertragslaufzeit 350,00 € je nicht vorab gemäß Punkt 4.2 Verlust gemeldeter Interface Sticks.
9.4 KImirAI ist im Falle des Zahlungsverzugs berechtigt, den Einsatz von KIMI und die gespeicherten Daten vorübergehend zu sperren. Der Einsatz muss erst dann wieder aufgenommen werden, wenn der Verstoß beseitigt ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall dazu verpflichtet, die vertraglich geschuldete Vergütung weiter zu bezahlen.
9.5 Die Nutzung der Telefon-KI ist monatlich kündbar. Die Kündigung erfolgt durch schriftliche Mitteilung an KImirAI bis zum Ende des laufenden Monats.
9.6 KImirAI ist im Falle des Zahlungsverzugs berechtigt, den Zugang zur Telefon-KI vorübergehend zu sperren. Die Nutzung kann erst dann wieder aufgenommen werden, wenn der offene Betrag beglichen wurde. Der Kunde bleibt in diesem Fall weiterhin verpflichtet, die vertraglich geschuldete Vergütung zu bezahlen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Sofern der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
10.2 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
10.3 Sollte eine Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrags hiervon unberührt.
10.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit zulässig, Köln. Auf den Vertrag und seine Umsetzung findet nicht UN-Kaufrecht, sondern ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, ausgenommen die Regelungen, die auf die Anwendung des Rechts anderer Staaten verweisen.
Anlage 1: Preisstruktur
Alle nachfolgenden Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
Einrichtung Telefon KI Telefonagent wird erstellt und trainiert (initiale Konfiguration, Anpassung an Corporate Identity, Begrüßungstexte etc.) inkl. 5 Anrufweiterleitungen und 5 E-Mail-Weiterleitungen 299,00 €
Einsatz der Telefon KI
Es erfolgt eine sekundengenaue Abrechnung monatlich je nach Verbrauch 0,50 €/Min.
Weiterleitungen
Es erfolgt eine sekundengenaue Abrechnung monatlich je nach Verbrauch 0,15 €/Min.
Servicefee Standard
Monatliche Grundgebühr: Basiswartung, Hosting und DSGVO-konforme Speicherung 29,00 €/mtl.
Servicefee Premium
Monatliche Grundgebühr: Basiswartung, Hosting und DSGVO-konforme Speicherung inkl. aller nachträglichen Anpassungen 49,00 €/mtl.
Nachträgliche Anpassungen der Telefon KI Zusätzliche Anpassungen/Änderungen der Telefon KI nach Testphase. Es erfolgt eine minutengenaue Abrechnung 90,00 €/Std.
Prozessprogrammierung 110,00 €/Std.
Automatisierungsstrategie 150,00 €/Std.